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stellplatzsatzung

Stellplatzsatzung

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Weßling fördert die Kfz-Nutzung und wirkt sich negativ auf das Ortsbild aus. Zusammen mit dem Trend zur Verdichtung dominieren häufig Stellplätze und Garagen die Fassaden. Trotzdem sind viele Straßen großteils zugeparkt.

Entwurf

Eine moderne Stellplatzsatzung bietet mehr Flexibilität für verträgliche Mobilität und ansprechendes Ortsbild. Ein Entwurf für Weßling zeigt die möglichen Merkmale exemplarisch auf.

Merkmale

Die folgenden Merkmale können (bis auf die ersten beiden) unabhängig voneinander diskutiert und vorgesehen werden.

1. Abstellplätze für Fahrräder

pro contra
• Radverkehrsförderung
• Wandelung möglich
• mehr Flächenverbrauch

2. Wandelung von Kfz-Stellplätzen nach Fahrradabstellplätzen (§4 Abs. 4)

pro contra
• weniger Flächenverbrauch
• weniger Garagen/Stellplätze
• weniger Kfz-Förderung
• mehr Parkdruck im öffentlichen Raum

3. Doppel- und Wechselnutzung von Stellplätzen (§4 Abs. 5)

pro contra
• weniger Flächenverbrauch
• weniger Garagen/Stellplätze

4. Ermäßigungszonen (§5)

pro contra
• Verdichtungsförderung
• weniger Flächenverbrauch
• weniger Garagen/Stellplätze
• weniger Kfz-Förderung
• mehr Parkdruck im öffentlichen Raum

5. Stellplätze außerhalb des Baugrundstücks (§6)

pro contra
• flexiblere Wohnkonzepte
• weniger Kfz-Förderung

6. Ablösung der Stellplatzpflicht ($7)

pro contra
• flexiblere Baukonzepte • mehr Parkdruck im öffentlichen Raum

7. Reduzierte Kfz-Stellplatzschlüssel

pro contra
• weniger Flächenverbrauch
• weniger Garagen/Stellplätze
• weniger Kfz-Förderung
• mehr Parkdruck im öffentlichen Raum

Stellplatzschlüssel

Die aktuell gültige Stellplatzsatzung betrifft die folgenden Verkehrsquellen. Für andere Verkehrsquellen gelten die Stellplatzschlüssel der bayerischen GaStellV.

Wohngebäude

Verkehrsquelle GaStellV Weßling
Einfamilienhäuser 1 StP je Wohnung 1 StP je Wohnung bis 50 m² Wohnfläche
2 StP je Wohnung ab 50 m² Wohnfläche
3 StP je Wohnung ab 160 m² Wohnfläche
Mehrfamilienhäuser 1 StP je Wohnung
+ 10 % Besucher
1 StP je Wohnung bis 50 m² Wohnfläche
+ 10 % Besucher
2 StP je Wohnung ab 50 m² Wohnfläche
+ 10 % Besucher
3 StP je Wohnung ab 160 m² Wohnfläche
+ 10 % Besucher

Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen

Verkehrsquelle GaStellV Weßling
Büro- und Verwaltungsräume allgemein 1 StP je 40 m² Nutzfläche
+ 20 % Besucher
= 3 StP / 100 m²
1 StP je angef. 30 m² Nutzfläche, jedoch min. 2 StP
+ 1 StP je angef. 150 m² Nutzfläche Besucher
= 4 StP / 100 m²
Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs-, Beratungsräume, Arztpraxen und dergleichen) 1 StP je 30 m² Nutzfläche, jedoch min. 3 StP
+ 75 % Besucher
= 5,8 StP / 100 m² NF
1 StP je angef. 20 m² Nutzfläche, jedoch min. 4 StP
+ 1 StP je angef. 30 m² Nutzfläche Besucher
= 8,3 StP / 100 m² NF

Verkaufsstätten

Verkehrsquelle GaStellV Weßling
Läden 1 StP je 40 m² Nutzfläche, jedoch min. 2 StP
+ 75 % Besucher
= 4,4 StP / 100 m² NF
1 StP je angef. 30 m² Verkaufsfläche, jedoch min. 2 StP
= 3,3 StP / 100 m² VF
Waren- und Geschäftshäuser einschl. großflächigen Einzelhandelsbetrieben 1 StP je 40 m² Nutzfläche
+ 75 % Besucher
= 4,4 StP / 100 m² NF
1 StP je angef. 30 m² Verkaufsfläche, jedoch min. 2 StP
= 3,3 StP / 100 m² VF

Gaststätten und Beherbergungsbetriebe

Verkehrsquelle GaStellV Weßling
Gaststätten 1 StP je 10 m² Gastfläche
+ 75 % Besucher
= 17,5 StP / 100 m² GF
1 StP je angef. 7 m² Nettogastraumfläche
= 14,3 StP / 100 m² NGF
Biergärten 1 StP bis einschl. 7 Besucherplätze (?!)
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe 1 StP je 6 Betten
+ 75 % Besucher
= 29,2 StP / 100 Betten
1 StP je 2 Betten
= 50 StP / 100 Betten

Gewerbliche Anlagen

Verkehrsquelle GaStellV Weßling
Handwerks- und Industriebetriebe 1 StP je 70 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte
+ 10 % Besucher
= 1,6 StP / 100 m² NF
1 StP je angef. 50 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte
= 2 StP / 100 m² NF
Lagerräume, -plätze, Ausstellungs-, Verkaufsplätze 1 StP je 100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte
= 1 StP / 100 m² NF
1 StP je angef. 100 m² Nutzfläche oder je 6 Beschäftigte
= 1 StP / 100 m² NF
stellplatzsatzung.txt · Zuletzt geändert: 2021-01-17 23:11 von Gerhard Hippmann