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stellplatzsatzung

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Stellplatzsatzung

Features

1. Abstellplätze für Fahrräder

 + Radverkehrsförderung
 + Wandelung möglich
 - mehr Flächenverbrauch

2. Wandelung von Kfz-Stellplätzen nach Fahrradabstellplätzen (§4 Abs. 4)

 + weniger Flächenverbrauch
 + weniger Garagen/Stellplätze
 + weniger Kfz-Förderung
 - mehr Parkdruck im öffentlichen Raum

3. Doppel- und Wechselnutzung von Stellplätzen (§4 Abs. 5)

 + weniger Flächenverbrauch
 + weniger Garagen/Stellplätze

4. Ermäßigungszonen (§5)

 + Verdichtungsförderung
 + weniger Flächenverbrauch
 + weniger Garagen/Stellplätze
 + weniger Kfz-Förderung
 - mehr Parkdruck im öffentlichen Raum

5. Stellplätze außerhalb des Baugrundstücks (§6)

 + flexiblere Wohnkonzepte
 + weniger Kfz-Förderung

6. Ablösung der Stellplatzpflicht ($7)

 + flexiblere Baukonzepte
 - mehr Parkdruck im öffentlichen Raum

7. Reduzierte Kfz-Stellplatzschlüssel

 + weniger Flächenverbrauch
 + weniger Garagen/Stellplätze
 + weniger Kfz-Förderung
 - mehr Parkdruck im öffentlichen Raum

Stellplatzschlüssel

Die aktuell gültige Stellplatzsatzung betrifft die folgenden Verkehrsquellen. Für andere Verkehrsquellen gelten die Stellplatzschlüssel der bayerischen GaStellV.

Verkehrsquelle GaStellV Weßling
Einfamilienhäuser 1 StP je Wohnung 1 StP je Wohnung bis 50 m² Wohnfläche
2 StP je Wohnung ab 50 m² Wohnfläche
3 StP je Wohnung ab 160 m² Wohnfläche
stellplatzsatzung.1608155753.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020-12-16 22:55 von Gerhard Hippmann