Dies ist eine alte Version des Dokuments!
+ Radverkehrsförderung + Wandelung möglich - mehr Flächenverbrauch
+ weniger Flächenverbrauch + weniger Garagen/Stellplätze + weniger Kfz-Förderung - mehr Parkdruck im öffentlichen Raum
+ weniger Flächenverbrauch + weniger Garagen/Stellplätze
+ Verdichtungsförderung + weniger Flächenverbrauch + weniger Garagen/Stellplätze + weniger Kfz-Förderung - mehr Parkdruck im öffentlichen Raum
+ flexiblere Wohnkonzepte + weniger Kfz-Förderung
+ flexiblere Baukonzepte - mehr Parkdruck im öffentlichen Raum
+ weniger Flächenverbrauch + weniger Garagen/Stellplätze + weniger Kfz-Förderung - mehr Parkdruck im öffentlichen Raum
Die aktuell gültige Stellplatzsatzung betrifft die folgenden Verkehrsquellen. Für andere Verkehrsquellen gelten die Stellplatzschlüssel der bayerischen GaStellV.
Verkehrsquelle | GaStellV | Weßling |
---|---|---|
Einfamilienhäuser | 1 StP je Wohnung | 1 StP je Wohnung bis 50 m² Wohnfläche |
2 StP je Wohnung ab 50 m² Wohnfläche | ||
3 StP je Wohnung ab 160 m² Wohnfläche |