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stellplatzsatzung

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Stellplatzsatzung

Features

1. Abstellplätze für Fahrräder

pro contra
• Radverkehrsförderung
• Wandelung möglich
• mehr Flächenverbrauch

2. Wandelung von Kfz-Stellplätzen nach Fahrradabstellplätzen (§4 Abs. 4)

pro contra
• weniger Flächenverbrauch
• weniger Garagen/Stellplätze
• weniger Kfz-Förderung
• mehr Parkdruck im öffentlichen Raum

3. Doppel- und Wechselnutzung von Stellplätzen (§4 Abs. 5)

pro contra
• weniger Flächenverbrauch
• weniger Garagen/Stellplätze

4. Ermäßigungszonen (§5)

pro contra
• Verdichtungsförderung
• weniger Flächenverbrauch
• weniger Garagen/Stellplätze
• weniger Kfz-Förderung
• mehr Parkdruck im öffentlichen Raum

5. Stellplätze außerhalb des Baugrundstücks (§6)

pro contra
• flexiblere Wohnkonzepte
• weniger Kfz-Förderung

6. Ablösung der Stellplatzpflicht ($7)

pro contra
• flexiblere Baukonzepte • mehr Parkdruck im öffentlichen Raum

7. Reduzierte Kfz-Stellplatzschlüssel

pro contra
• weniger Flächenverbrauch
• weniger Garagen/Stellplätze
• weniger Kfz-Förderung
• mehr Parkdruck im öffentlichen Raum

Stellplatzschlüssel

Die aktuell gültige Stellplatzsatzung betrifft die folgenden Verkehrsquellen. Für andere Verkehrsquellen gelten die Stellplatzschlüssel der bayerischen GaStellV.

Wohngebäude

Verkehrsquelle GaStellV Weßling
Einfamilienhäuser 1 StP je Wohnung 1 StP je Wohnung bis 50 m² Wohnfläche
2 StP je Wohnung ab 50 m² Wohnfläche
3 StP je Wohnung ab 160 m² Wohnfläche
Mehrfamilienhäuser 1 StP je Wohnung
+ 10 % Besucher
1 StP je Wohnung bis 50 m² Wohnfläche
+ 10 % Besucher
2 StP je Wohnung ab 50 m² Wohnfläche
+ 10 % Besucher
3 StP je Wohnung ab 160 m² Wohnfläche
+ 10 % Besucher

Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen

Verkaufsstätten

Gaststätten und Beherbergungsbetriebe

Gewerbliche Anlagen

stellplatzsatzung.1608159063.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020-12-16 23:51 von Gerhard Hippmann