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• Radverkehrsförderung • Wandelung möglich | • mehr Flächenverbrauch |
pro | contra |
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• weniger Flächenverbrauch • weniger Garagen/Stellplätze • weniger Kfz-Förderung | • mehr Parkdruck im öffentlichen Raum |
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• weniger Flächenverbrauch • weniger Garagen/Stellplätze |
pro | contra |
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• Verdichtungsförderung • weniger Flächenverbrauch • weniger Garagen/Stellplätze • weniger Kfz-Förderung | • mehr Parkdruck im öffentlichen Raum |
pro | contra |
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• flexiblere Wohnkonzepte • weniger Kfz-Förderung |
pro | contra |
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• flexiblere Baukonzepte | • mehr Parkdruck im öffentlichen Raum |
pro | contra |
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• weniger Flächenverbrauch • weniger Garagen/Stellplätze • weniger Kfz-Förderung | • mehr Parkdruck im öffentlichen Raum |
Die aktuell gültige Stellplatzsatzung betrifft die folgenden Verkehrsquellen. Für andere Verkehrsquellen gelten die Stellplatzschlüssel der bayerischen GaStellV.
Verkehrsquelle | GaStellV | Weßling |
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Einfamilienhäuser | 1 StP je Wohnung | 1 StP je Wohnung bis 50 m² Wohnfläche |
2 StP je Wohnung ab 50 m² Wohnfläche | ||
3 StP je Wohnung ab 160 m² Wohnfläche | ||
Mehrfamilienhäuser | 1 StP je Wohnung + 10 % Besucher | 1 StP je Wohnung bis 50 m² Wohnfläche + 10 % Besucher |
2 StP je Wohnung ab 50 m² Wohnfläche + 10 % Besucher |
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3 StP je Wohnung ab 160 m² Wohnfläche + 10 % Besucher |
Verkehrsquelle | GaStellV | Weßling |
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Büro- und Verwaltungsräume allgemein | 1 StP je 40 m² Nutzfläche + 20 % Besucher | 1 StP je angef. 30 m² Nutzfläche, jedoch min. 2 StP + 1 StP je angef. 150 m² Nutzfläche Besucher |
Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs-, Beratungsräume, Arztpraxen und dergleichen) | 1 StP je 30 m² Nutzfläche, jedoch min. 3 StP + 75 % Besucher | 1 StP je angef. 20 m² Nutzfläche, jedoch min. 4 StP + 1 StP je angef. 30 m² Nutzfläche Besucher |
Verkehrsquelle | GaStellV | Weßling |
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Läden | 1 StP je 40 m² Nutzfläche, jedoch min. 2 StP + 75 % Besucher | 1 StP je angef. 30 m² Verkaufsfläche, jedoch min. 2 StP |
Waren- und Geschäftshäuser einschl. großflächigen Einzelhandelsbetrieben | 1 StP je 40 m² Nutzfläche + 75 % Besucher | 1 StP je angef. 30 m² Verkaufsfläche, jedoch min. 2 StP |
Verkehrsquelle | GaStellV | Weßling |
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Gaststätten | 1 StP je 10 m² Gastfläche + 75 % Besucher | 1 StP je angef. 7 m² Nettogastraumfläche |
Biergärten | 1 StP bis einschl. 7 Besucherplätze | |
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe | 1 StP je 6 Betten + 75 % Besucher | 1 StP je 2 Betten |
Verkehrsquelle | GaStellV | Weßling |
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Handwerks- und Industriebetriebe | 1 StP je 70 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte + 10 % Besucher | 1 StP je angef. 50 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte |
Lagerräume, -plätze, Ausstellungs-, Verkaufsplätze | 1 StP je 100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte | 1 StP je angef. 100 m² Nutzfläche oder je 6 Beschäftigte |