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stellplatzsatzung

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Stellplatzsatzung

Features

1. Abstellplätze für Fahrräder

pro contra
• Radverkehrsförderung
• Wandelung möglich
• mehr Flächenverbrauch

2. Wandelung von Kfz-Stellplätzen nach Fahrradabstellplätzen (§4 Abs. 4)

pro contra
• weniger Flächenverbrauch
• weniger Garagen/Stellplätze
• weniger Kfz-Förderung
• mehr Parkdruck im öffentlichen Raum

3. Doppel- und Wechselnutzung von Stellplätzen (§4 Abs. 5)

pro contra
• weniger Flächenverbrauch
• weniger Garagen/Stellplätze

4. Ermäßigungszonen (§5)

pro contra
• Verdichtungsförderung
• weniger Flächenverbrauch
• weniger Garagen/Stellplätze
• weniger Kfz-Förderung
• mehr Parkdruck im öffentlichen Raum

5. Stellplätze außerhalb des Baugrundstücks (§6)

pro contra
• flexiblere Wohnkonzepte
• weniger Kfz-Förderung

6. Ablösung der Stellplatzpflicht ($7)

pro contra
• flexiblere Baukonzepte • mehr Parkdruck im öffentlichen Raum

7. Reduzierte Kfz-Stellplatzschlüssel

pro contra
• weniger Flächenverbrauch
• weniger Garagen/Stellplätze
• weniger Kfz-Förderung
• mehr Parkdruck im öffentlichen Raum

Stellplatzschlüssel

Die aktuell gültige Stellplatzsatzung betrifft die folgenden Verkehrsquellen. Für andere Verkehrsquellen gelten die Stellplatzschlüssel der bayerischen GaStellV.

Wohngebäude

Verkehrsquelle GaStellV Weßling
Einfamilienhäuser 1 StP je Wohnung 1 StP je Wohnung bis 50 m² Wohnfläche
2 StP je Wohnung ab 50 m² Wohnfläche
3 StP je Wohnung ab 160 m² Wohnfläche
Mehrfamilienhäuser 1 StP je Wohnung
+ 10 % Besucher
1 StP je Wohnung bis 50 m² Wohnfläche
+ 10 % Besucher
2 StP je Wohnung ab 50 m² Wohnfläche
+ 10 % Besucher
3 StP je Wohnung ab 160 m² Wohnfläche
+ 10 % Besucher

Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen

Verkehrsquelle GaStellV Weßling
Büro- und Verwaltungsräume allgemein 1 StP je 40 m² Nutzfläche
+ 20 % Besucher
= 3 StP / 100 m²
1 StP je angef. 30 m² Nutzfläche, jedoch min. 2 StP
+ 1 StP je angef. 150 m² Nutzfläche Besucher
= 4 StP / 100 m²
Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs-, Beratungsräume, Arztpraxen und dergleichen) 1 StP je 30 m² Nutzfläche, jedoch min. 3 StP
+ 75 % Besucher
= 5,8 StP / 100 m² NF
1 StP je angef. 20 m² Nutzfläche, jedoch min. 4 StP
+ 1 StP je angef. 30 m² Nutzfläche Besucher
= 8,3 StP / 100 m² NF

Verkaufsstätten

Verkehrsquelle GaStellV Weßling
Läden 1 StP je 40 m² Nutzfläche, jedoch min. 2 StP
+ 75 % Besucher
= 4,4 StP / 100 m² NF
1 StP je angef. 30 m² Verkaufsfläche, jedoch min. 2 StP
= 3,3 StP / 100 m² VF
Waren- und Geschäftshäuser einschl. großflächigen Einzelhandelsbetrieben 1 StP je 40 m² Nutzfläche
+ 75 % Besucher
= 4,4 StP / 100 m² NF
1 StP je angef. 30 m² Verkaufsfläche, jedoch min. 2 StP
= 3,3 StP / 100 m² VF

Gaststätten und Beherbergungsbetriebe

Verkehrsquelle GaStellV Weßling
Gaststätten 1 StP je 10 m² Gastfläche
+ 75 % Besucher
= 17,5 StP / 100 m² GF
1 StP je angef. 7 m² Nettogastraumfläche
= 14,3 StP / 100 m² NGF
Biergärten 1 StP bis einschl. 7 Besucherplätze (?!)
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe 1 StP je 6 Betten
+ 75 % Besucher
= 29,2 StP / 100 Betten
1 StP je 2 Betten
= 50 StP / 100 Betten

Gewerbliche Anlagen

Verkehrsquelle GaStellV Weßling
Handwerks- und Industriebetriebe 1 StP je 70 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte
+ 10 % Besucher
= 1,6 StP / 100 m² NF
1 StP je angef. 50 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte
= 2 StP / 100 m² NF
Lagerräume, -plätze, Ausstellungs-, Verkaufsplätze 1 StP je 100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte
= 1 StP / 100 m² NF
1 StP je angef. 100 m² Nutzfläche oder je 6 Beschäftigte
= 1 StP / 100 m² NF
stellplatzsatzung.1608416301.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020-12-19 23:18 von Gerhard Hippmann