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Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Weßling fördert die Kfz-Nutzung und wirkt sich negativ auf das Ortsbild aus. Zusammen mit dem Trend zur Verdichtung dominieren häufig Stellplätze und Garagen die Fassaden. Trotzdem sind viele Straßen großteils zugeparkt.
Eine moderne Stellplatzsatzung bietet mehr Flexibilität für verträgliche Mobilität und ansprechendes Ortsbild. Ein Entwurf für Weßling zeigt die Möglichkeiten (Features) exemplarisch auf.
Die folgenden Features können (bis auf die ersten beiden) unabhängig voneinander diskutiert und vorgesehen werden.
pro | contra |
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• Radverkehrsförderung • Wandelung möglich | • mehr Flächenverbrauch |
pro | contra |
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• weniger Flächenverbrauch • weniger Garagen/Stellplätze • weniger Kfz-Förderung | • mehr Parkdruck im öffentlichen Raum |
pro | contra |
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• weniger Flächenverbrauch • weniger Garagen/Stellplätze |
pro | contra |
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• Verdichtungsförderung • weniger Flächenverbrauch • weniger Garagen/Stellplätze • weniger Kfz-Förderung | • mehr Parkdruck im öffentlichen Raum |
pro | contra |
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• flexiblere Wohnkonzepte • weniger Kfz-Förderung |
pro | contra |
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• flexiblere Baukonzepte | • mehr Parkdruck im öffentlichen Raum |
pro | contra |
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• weniger Flächenverbrauch • weniger Garagen/Stellplätze • weniger Kfz-Förderung | • mehr Parkdruck im öffentlichen Raum |
Die aktuell gültige Stellplatzsatzung betrifft die folgenden Verkehrsquellen. Für andere Verkehrsquellen gelten die Stellplatzschlüssel der bayerischen GaStellV.
Verkehrsquelle | GaStellV | Weßling |
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Einfamilienhäuser | 1 StP je Wohnung | 1 StP je Wohnung bis 50 m² Wohnfläche |
2 StP je Wohnung ab 50 m² Wohnfläche | ||
3 StP je Wohnung ab 160 m² Wohnfläche | ||
Mehrfamilienhäuser | 1 StP je Wohnung + 10 % Besucher | 1 StP je Wohnung bis 50 m² Wohnfläche + 10 % Besucher |
2 StP je Wohnung ab 50 m² Wohnfläche + 10 % Besucher |
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3 StP je Wohnung ab 160 m² Wohnfläche + 10 % Besucher |
Verkehrsquelle | GaStellV | Weßling |
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Büro- und Verwaltungsräume allgemein | 1 StP je 40 m² Nutzfläche + 20 % Besucher = 3 StP / 100 m² | 1 StP je angef. 30 m² Nutzfläche, jedoch min. 2 StP + 1 StP je angef. 150 m² Nutzfläche Besucher = 4 StP / 100 m² |
Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs-, Beratungsräume, Arztpraxen und dergleichen) | 1 StP je 30 m² Nutzfläche, jedoch min. 3 StP + 75 % Besucher = 5,8 StP / 100 m² NF | 1 StP je angef. 20 m² Nutzfläche, jedoch min. 4 StP + 1 StP je angef. 30 m² Nutzfläche Besucher = 8,3 StP / 100 m² NF |
Verkehrsquelle | GaStellV | Weßling |
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Läden | 1 StP je 40 m² Nutzfläche, jedoch min. 2 StP + 75 % Besucher = 4,4 StP / 100 m² NF | 1 StP je angef. 30 m² Verkaufsfläche, jedoch min. 2 StP = 3,3 StP / 100 m² VF |
Waren- und Geschäftshäuser einschl. großflächigen Einzelhandelsbetrieben | 1 StP je 40 m² Nutzfläche + 75 % Besucher = 4,4 StP / 100 m² NF | 1 StP je angef. 30 m² Verkaufsfläche, jedoch min. 2 StP = 3,3 StP / 100 m² VF |
Verkehrsquelle | GaStellV | Weßling |
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Gaststätten | 1 StP je 10 m² Gastfläche + 75 % Besucher = 17,5 StP / 100 m² GF | 1 StP je angef. 7 m² Nettogastraumfläche = 14,3 StP / 100 m² NGF |
Biergärten | 1 StP bis einschl. 7 Besucherplätze (?!) | |
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe | 1 StP je 6 Betten + 75 % Besucher = 29,2 StP / 100 Betten | 1 StP je 2 Betten = 50 StP / 100 Betten |
Verkehrsquelle | GaStellV | Weßling |
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Handwerks- und Industriebetriebe | 1 StP je 70 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte + 10 % Besucher = 1,6 StP / 100 m² NF | 1 StP je angef. 50 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte = 2 StP / 100 m² NF |
Lagerräume, -plätze, Ausstellungs-, Verkaufsplätze | 1 StP je 100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte = 1 StP / 100 m² NF | 1 StP je angef. 100 m² Nutzfläche oder je 6 Beschäftigte = 1 StP / 100 m² NF |